BGH stärkt Online-Archiven den Rücken

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Hier ein Zitat aus oben genannten Artikel:

Auslöser war die Klage der Sedlmayr-Mörder (1993 +), die ihre Resozialisierung durch Namensnennung in Internet-Archiven gefährdet sahen und damit begonnen hatten, Archive reihenweise zu verklagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied jetzt als höchstrichterliche Instanz, dass die Namensnennung zulässig sei. Hier stichwortartig seine Begründung:
Das regelmäßig “Bereinigen” von Archiven sei ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der solche Informationsangebote unmöglich machen bzw. zu starker Reduktion führen würde.
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse, zeitgeschichtliche Ereignisse recherchieren zu können. Hier hat die Informationsfreiheit Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz.

Tolle Sache, wenn die Information wichtiger wird als die Person, gratuliere.

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