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Stoppen wir die Lärmterroristen

Ich habe nichts gegen Mopeds und Motorräder (zumindest noch nichts wirksames), aber gegen die Lärmterroristen sollte endlich etwas unternommen werden.  Umweltfreundlich, sozial, ökonomisch, nachhaltig, grün usw. sind die Trends. Heute fühlt man sich ja schon belästigt und gefährdet, wenn man einen Raucher aus der Ferne oder im TV sieht, aber gegen diese asozialen Lärmterroristen wird nichts unternommen.  Radarkontrollen sollten mit Lärmkontrollen verbunden werden und bei Überschreitung der Grenze, sollten die Motorräder und Mopeds sofort aus dem Verkehr gezogen und verschrottet werden. Eine saftige Ordnungsstrafe sollte natürlich auch verhängt werden.

Lärmkontrollmessungen sollten durchgeführt werden

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Lärm macht krank

Skizze zur Hörbahn

Ich habe für die Wiener Charta Vorschläge eingebracht und für einige Vorschläge gestimmt, siehe Wiener Charta – letzte Chance, um Vorschläge einzubringen. Einer meiner Vorschläge wurde nicht akzeptiert, weil ich ihn falsch formulierte „Verbot von Fahrzeugen (besonders Motorrädern) die unerträglichen Lärm erzeugen“, wodurch ich darauf aufmerksam wurde, dass ohnehin schon ähnliche Vorschläge eingereicht waren. Unter andern „Lärm macht krank!“ für den ich auch meine Stimme gab. Warum ich mir das jetzt notiere? Weil ich mich gerade über ein Email vom Büro der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung freue. Es wurde also trotzdem noch auf den Vorschlag eingegangen und ich erhielt dazu eine nützliche Information, die in etwa wie folgt lautet:
Höfliche Anrede und Dank für die Beteiligung, …. dann:

Für den Schallpegel des Betriebsgeräusches in Vorbeifahrt existieren für Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge folgende Grenzwerte:
1.1 zweirädrige Kleinkrafträder 71 dB(A)
1.2 mehrspurige Motorfahrräder 76 dB(A)
2.1 bei einspurigen Krafträdern sowie Motorrädern mit Beiwagen bei einem Huraum von
2.1.1 nicht mehr als ≤80 cm3 75 dB(A)
2.1.2 mehr als >80 und nicht mehr als 175 cm3 77 dB(A)
2.1.3 mehr als >175 cm3 80 dB(A)
2.2 bei mehrspurigen Fahrzeugen 80 dB(A)

(Rechtsgrundlage: § 8 KDV)
Es gibt somit Grenzwerte, deren Einhaltung im Zuge von Routinekontrollen des Magistrats der Stadt Wien mit der Bundespolizeidirektion Wien als auch bei Überprüfungen in der Landesfahrzeugprüfstelle im Anlassfall überprüft wird.

Da es sich bei der KDV (=Kraftfahrrechtliche Durchführungs-Verordnung) um eine Verordnung der Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie handelt, besteht keine Handhabe Wiens, strengere Grenzwerte vorzusehen.
….
Damit kann ich etwas anfangen und wie gesagt, es wurden ja ähnliche Vorschläge eingebracht und akzeptiert, was mir zeigt, dass die Lärmbelästigung nicht nur meiner Meinung nach ein Problem darstellt.

Nun habe ich dazu eine interessante Seite gefunden, die ein wenig erläutert, wie laut denn nun 80 dB(A) sind, siehe Dezibel-Tabelle – SPL – Lautstärkevergleichstabelle . Ich habe mich vor langer Zeit auch schon ein wenig mit 27) * Physiologie des Hörens und 28) ** Gehörorgan – Funktionsprüfung beschäftigt.
Interessant finde ich vor allem, wie man auf „Dezibel-Tabelle – SPL – Lautstärkevergleichstabelle“ lesen kann, dass bei ca. 35 dB(A) der Beginn einer Beeinträchtigung angesetzt wird und bei 65 dB(A) lese ich von erhöhtem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei ständiger Einwirkung. Zwischen 80 und 90 dB(A) sollen überhaupt schon Hörschaden bei Einwirkdauer von 40 Stunden pro Woche möglich sein. Man sollte nun wirklich einmal den Lärm so einer vorbei donnernden Harley messen, ich glaube …

Naja, am einfachsten wäre es, wenn bei de Radarkontrollen auch gleichzeitig der verursachte Lärm gemessen und Übertretungen genau so bestraft werden würden, wie bei der Geschwindigkeit.
Leider gibt es bei meiner Umfrage erst 9 Stimmen, aber immerhin sind 2/3 für Lärmkontrollmessungen.

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