Schlagwort-Archive: Crowdfunding

Domaingrabbing nervt – gibt es Patent Grabbing?

Ich las gerade Ex-Burgermasta: Kleinanleger hungern. Zugegeben, ich bin ein wenig in Rückstand gekommen mit den Informationen der Tageszeitungen.
Jedenfalls dachte ich mir bei diesem Artikel, dass ich Georg Loichtl’s Probleme nicht haben möchte.
Also wollte ich mich bezüglich Domain- und Markenrecht schlau machen, aber ich habe mich nur verwirrt damit. Es sieht mir danach aus, als wüssten die Rechtskundigen selbst nicht ganz so genau wie sich Marken- und Domainrecht zueinander verhalten. Ich bekam also Angst, jemand könnte mich abmahnen, weil ich mir paperless.wien zugelegt habe. Ich suchte nach der Marke paperless, auch mit markencheck.at und las

Domains und Markenrecht,
Markenrecht,
Was muss ich bei der Auswahl meiner Domain alles beachten?,
Marke vs. Domain: Wer sticht wen?
bevor ich mich am Patentamt umsah.

Eigentlich möchte ich kein Patent für paperless anmelden, sondern nur keine Probleme bekommen, wenn ich die Domain paperless.wien benutze. Bis jetzt dachte ich „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ und das war’s. Aber die Verantwortung scheint nicht nur bei denen zu liegen, die Second-Level Domains vergeben. Also sah ich einmal nach, ob eigentlich paperless.at noch frei wäre. Nein, ist es nicht und wem gehört paperless.at, die von nic.at vergeben wurde?
whois sagt:

Domaininhaber:
Organisationsname: Domain Name Brand Company Limited
Personenname: Domain Administrator
Strasse: 130 Hampstead House
Strasse: 176 Finchley Road
PLZ: NW3 6BT
Stadt: London
Land: GB
Telefonnummer: +442081331319
E-Mail Adresse: domains@domainnamebrandcompany.com
Personen Handle: DNBC10180853-NICAT

Admin-C:
Organisationsname: Domain Name Brand Company Limited
Personenname: Domain Admin
Strasse: 130 Hampstead House
Strasse: 176 Finchley Road
PLZ: NW3 6BT
Stadt: London
Land: GB
Telefonnummer: +442081331319
E-Mail Adresse: domains@domainnamebrandcompany.com
Personen Handle: DNBC10180854-NICAT

Tech-C:
Organisationsname: Domain Name Brand Company Limited
Personenname: Domain Admin
Strasse: 130 Hampstead House
Strasse: 176 Finchley Road
PLZ: NW3 6BT
Stadt: London
Land: GB
Telefonnummer: +442081331319
E-Mail Adresse: domains@domainnamebrandcompany.com
Personen Handle: DNBC10180854-NICAT

Nameserver:
Nameserver (Hostname) 1: ns1.lexsynergy.net
Nameserver (Hostname) 2: ns2.lexsynergy.us
Nameserver (Hostname) 3: ns3.lexsynergy.info

Auf domainnamebrandcompany.com finde ich
domaingrabbing
Toll, nicht wahr? Google findet zu domainnamebrandcompany.com auch nichts brauchbares, also sehe ich mir einmal ein paar Artikel zu Domaingrapping an.

Domaingrabbing scheint verboten zu sein. Vielleicht prüfe ich doch noch, ob paperless für Österreich noch patentierbar ist und schreibe dann an nic.at, dass ich eine Löschung der Domain paperless.at beantrage, um sie selbst nehmen zu können.

Das bringt mich auf die Idee – gibt es eigentlich auch Patent-Grabbing?

Google findet nichts brauchbares, aber wer genügend Geld hat, kann sich anscheinend fast alles legal patentieren lassen, um dann andere „erpressen“ oder vernichten zu können. Aber in der Linux-Gemeinde kennt man diese Probleme ja bereits.

Unlängst schrieb ich noch begeistert Crowdfunding – ES GEHT!. Leider geht es mit „Burgermaster“ anscheinend doch nicht. Schade, ich frage mich, ob das nicht vorher ausreichend geprüft wurde?

(279)

Crowdfunding – ES GEHT!

Geht das wirklich?
Ich habe noch keine Erfahrung mit Crowdfunding, aber die Idee finde ich gut und vielleicht findet sich ja sogar ein Leser, der mir darüber etwas berichten kann, denn die „Schwarmfinanzierung“ scheint mir eine, im starken Aufwärtstrend liegende, Finanzierungsmöglichkeit für Startups zu sein.
Die AK hat einige Crowdfunding-Plattformen unter die Lupe genommen, siehe
Crowdfunding-Plattformen:

Crowdfunding ist nicht gleich Crowdfunding. Das zeigt eine AK Analyse von 18 Crowdfunding-Plattformen im Internet aus Österreich, Deutschland, Großbritannien und der Schweiz. Die Online-Anbieter preisen sehr unterschiedliche Modelle an – das geht von Spenden über Investing, also verschiedene Formen von Veranlagungen, bis hin zu Krediten. Es gibt auch Mischformen, also Plattformen, die Spenden vermitteln und Anlagemöglichkeiten anbieten. In der Schweiz gibt es auch Anbieter, die Kredite von privat zu privat vermitteln. Die Veranlagungsprodukte haben durchwegs Risikocharakter, etwa Aktien oder Genussrechte. Ein Spezifikum ist, dass britische Plattformen kein Impressum enthalten. Name und Anschrift der Betreiber sind etwa in Nutzungsbedingungen enthalten.

Auch die WKO bietet Infos zu Crowdfunding für österreichische Unternehmen
Ich habe mir erlaubt, einen Screenshot der Abbildung zu machen und die Beschreibung dazu zu zitieren:
crowdfunding

Die Abbildung skizziert eine prinzipielle Zuordnung unterschiedlicher Finanzierungsformen zum Finanzierungsbedarf. Crowdfunding steht als neues Finanzierungselement am Beginn dieser mehrstufigen Finanzierungskette und übernimmt dabei den Platz der Erstfinanzierung von innovativen Ideen. Prototypen, Marktforschung und Kundengewinnung können damit finanziert werden.

Weblinks dazu:
httpss://www.crowdfunding.at/
Crowdfunding Events (1000×1000.at)
Crowdfunding auf Wikipedia

Bildquelle des Beitragsbildes: By Harald Hoyer from Schwerin, Germany (The Swarm and the Sun Uploaded by russavia) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

(340)