Die Führerscheinklassen C und D sind generell befristet

Vermutlich weiß das auch fast jeder, aber ich wusste es bis gestern nicht.
Ich habe meinen Führerschein mit den Klassen B und C gegen einen Scheckkartenführerschein umgetauscht, obwohl der alte, rosafarbene noch bis 2033 gültig gewesen wäre, weil er schon ein wenig mitgenommen aussah.
Jetzt schickte man mir den neuen Führerschein mit den Klassen AM, A eingeschränkt und B. Ich meldete den vermeintlichen Irrtum, aber zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, dass ich tatsächlich schon lange keinen LKW mehr lenken darf, sondern nur noch einen Dreiradler. 😉
Begründung:

Bei der Ihnen erteilten Lenkberechtigung für die Klasse B war auch die Berechtigung zum Lenken von dreirädrigen Kraftfahrzeugen enthalten. Eine ab 19.01.2013 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B umfasst diese Berechtigung aber nicht mehr. Um diese Berechtigung auch im EWR-Ausland weiterhin beibehalten zu können, war es erforderlich, bei der Umschreibung des Führerscheines die Codes 79.03 und 79.04 bei Klasse A einzutragen.
Code 79.03: Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Code 79.04: Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 750 kg.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Klassen AM und F korrekt angeführt.
Die Führerscheinklassen C1 und C sind mit 31.03.2006 bzw. 30.10.2000 abgelaufen.

Gut, ich benötige den C Führerschein ohnehin nicht, aber ich finde die Arbeitsweise der Behörden doch recht suboptimal. Erstens hätte man mich informieren können, dass mein C Schein abläuft. Zweitens hätte man den Führerschein doch einziehen und mir einen neuen ausstellen müssen, wenn er nicht mehr gültig war. Und drittens, habe ich immer noch den LKW-Führerschein vom Militär. Aber deshalb mache ich mir eigentlich wenig Sorgen, da ich weder Offizier noch Unteroffizier bin und damit meine Wehrpflicht mit dem 32. Lebensjahr ohnehin auch abgelaufen ist.

Ich schrieb diesen Artikel eigentlich nur deshalb, weil es vielleicht noch mehr Ahnungslose gibt, die nicht wissen, dass C und D Klassen grundsätzlich befristet sind, weil sie diese nicht brauchen. Wenn sie dann aber nach vielen Jahren auf die Idee kommen einen LKW lenken zu wollen, dann haben sie Pech gehabt. Und deshalb, weil das System etwas nachgebessert gehört. Ich finde jeder sollte nur einen Führerschein besitzen dürfen, in dem Klassen korrekt eingetragen sind. Könnte die Umsetzung im digitalen Zeitalter wirklich so schwer sein? Ich meine, falls das Verkehrsamt meinen PC dazu benutzen möchte, weil sie selbst keinen besitzen, wäre ich doch glatt bereit, ihnen meinen zu borgen, falls sie mit Linux etwas anfangen können. 😉

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