Filesharing: Haftet ein Hotelbesitzer für seine Gäste?

(Last Updated On: 12. Mai 2014)

Heute wurde ich über Yigg auf e-Recht 24 einen interessanten Artikel aufmerksam: Filesharing: Haftet ein Hotelbesitzer für seine Gäste?:

Anschlussinhaber haften für Urheberrechtsverstöße, die von deren Internetanschluss begangen wurden. Gilt dies auch für Hotelbesitzer? Müssen Hotelbesitzer für Urheberrechtsverstöße ihrer Gäste einstehen, nur weil sie Ihnen den Internetzugang als Serviceleistung ermöglicht haben? Mit dieser Frage hat sich das LG Frankfurt befasst.

Und was ist der Schluss?

Ein Hotelbesitzer haftet nicht per se für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste. Es handelt sich um eine Serviceleistung des Hotels, Hotelgästen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Daher hätte sich die Filmherstellerin vor der Abmahnung sicherer Kenntnisse der Sachlage verschaffen müssen.

Erfreulicherweise trifft sich das mit meiner Auffassung, aber es gibt auch wesentlich kompliziertere Fälle und oft kann nicht kontrolliert werden, wer Zugang zum Internet erhalten hat. Besonders bei Einrichtungen des Hotel- und Gastgewerbes ist das teilweise sogar die Regel, oder mussten sie sich schon einmal ausweisen, wenn sie in einem Internetcafe Zugang erhielten. Daher sollte man hier seitens der Betriebe besonders sorgfältig mit der Sicherheit umgehen, um nicht selbst durch unbekannte Gäste, die womöglich nur ein Getränk konsumieren und dafür das Internet benutzen dürfen, geschädigt zu werden.

Es gibt zwar anonyme Proxies wie Sand am Meer verteilt über die ganze Welt (wenn man die in seinem Internetzugang einstellt, kann niemand mehr nachvollziehen wer man ist; eines der größten Übel der Gegenwart) und es gibt unzählige, völlig offene (ungeschützte) WLANs und solche die von jedem Lausbub in 3 Minuten geknackt sind, weil zwar ein Kennwort-Schutz eingestellt wurde, dieser aber eine obsolete Technologie (WEB-Ferschlüsselung) genutzt wird. Gut, in letzteren Fall muss der Eindringling schon illegal eine Sperre umgehen, weshalb ich das hier eigentlich gar nicht anführen bräuchte, aber bei keinem Schutz ist das eine Einladung für alle, sein WLAN zu nutzen. Das ist meiner Meinung nach eine Verleitung zu einer illegalen Handlung, falls es überhaupt illegal ist.
Darf ich ein WLAN benutzen, dass auf meinem Computer aufscheint und kein Kennwort verlangt? Ich werde mich dazu informieren, aber vielleicht weiß es jemand und kann es mir im Kommentarbereich mitteilen.

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