16 Privatradios klagten den ORF wegen seiner „Eurowuchtel“-Kampagne. Vorerst erreichten sie eine einstweilige Verfügung.
„Unsere Juristen sind ganz sicher, dass unsere Rechtsinterpretation die richtige ist“, sagte ORF-Sprecher Pius Strobl Mitte Juni der „Presse“. Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hatte da den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben schuldig gesprochen, gegen das Gesetz verstoßen zu haben: In einem seiner TV-Programme hatte der ORF die Online-Plattform der „Ö3-Eurowuchteln“ – ein Portal mit Fußballer-Witzen anlässlich der Euro ’08 – beworben. Dabei gibt es ein „Cross-Promotion-Verbot“ im ORF-Gesetz (§13 Abs.9): „Die Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF und umgekehrt ist, sofern es sich nicht um Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte handelt, unzulässig.“
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Den aktuellen Originalartikel dazu lesen auf ORF: "Werbeverbot" für Ö3 im Fernsehen