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Drachen-Gedächtnis mit Flügeln

Zitat Wikipedia:

Gedächtnis mit Flügeln ist ein Roman von Romain Gary, der 1980 unter dem Titel Les Cerfs-volants erschienen ist. Es ist das letzte seiner zu Lebzeiten publizierten Bücher.

Das Buch spielt im Milieu der Résistance in Frankreich während der deutschen Besetzung und handelt von der ersten Liebe unter Jugendlichen, dem Bau von und dem Spiel mit Kinderdrachen und vom Krieg in der Normandie 1944 am Vorabend der Befreiung. Es ist „der Erinnerung“ gewidmet.

Spiel mit Kinderdrachen und Gedächtins mit Flügel erinnert mich an eine Dummheit, die ich vor vielen Jahren begangen habe. Eigentlich sollte ich es ja gar nicht hinaus posaunen, aber vielleicht liest es meine inzwischen erwachsene Tochter oder andere Eltern und lernen daraus.

Quelle: Wikipedia,  tom jeckel
Quelle: Wikipedia, tom jeckel

Vor vielen Jahren schnappte ich mein Fahrrad, packte meine Tochter in den Kindersitz – da waren Kindersitze vorne am Lenker noch erlaubt und ich konnte mein Töchterchen sehen und mit ihr kommunizieren – und die 3 neu gekauften Drachen kamen ins Gepäck. Auf, auf die Donauinsel zum Drachen steigen lassen. Fast jeder Tag mit meiner Tochter war ein toller Tag, als sie noch ein Kind war und noch nicht ihre eigenen Wege ging. Auch an diesem Tag hatte wir viel Spaß mit den Drachen. Zwei waren ein wenig fortgeschrittenere Modelle mit je zwei Schnüren und einer war ganz simpel und billig. Gerde diesen brachten wir in die Luft. Mit den anderen hatten wir Probleme, sie wollten einfach nicht steigen. Hoch, höher noch höher, hurra. Da kam ich Dummkopf auf die Idee die Schnüre der anderen Drachen zu verknüpfen, weil wir ja noch höher hinaus wollten. Von der kindlichen Freude und ihrem Eifer angespornt, dachte ich keine Sekunde darüber nach und schon hatte wir den kaum steuerbaren Drachen über 100 Meter in der Luft. Herrlich einmal war er sogar knapp ober einem großen Schiff, das mitten auf der Donau ihren Weg zog. Nach stundenlange Freude stürzte uns das Ding vom Himmel in die Donau und weg war er.
Am Weg nachhause, als sich mein Gemüt etwas beruhigte, kamen mir Zweifel, ob das in Ordnung war und ob man da nicht Hubschrauber, kleine Doppeldecker usw. gefährden könnte. Naja, so ein Spielzeugdrache wird schon nichts anrichten können, beruhigte ich mich, der ist ja kaum größer und sogar leichter als ein Vogel.
Zur Sicherheit informierte ich mich aber, bevor wir uns ins nächste Abenteuer mit Drachen einlassen wollten. Ich staunte und bekam ein schlechtes Gewissen, als ich ähnliche erfuhr, wie auf Wikipedia nachzulesen ist:

Quelle: Cerf Volant Rouge Toulon
Quelle: Cerf Volant Rouge Toulon

Rechtliches
In Deutschland, aber unter anderem auch in Österreich und der Schweiz, wurden Drachen bisher unabhängig von der Länge der Flugleinen als Luftfahrzeuge eingestuft. Daher besteht einerseits eine Gefährdungshaftung für den Halter des Drachens und damit andererseits korrespondierend eine gesetzliche Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz. Diese Rechtslage bestand schon vor der letzten Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) im Jahr 2005. Über die üblichen Privathaftpflichtversicherungen waren daher Drachen in aller Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert. Insbesondere stellten die Versicherungsklauseln oft auf ein bestimmtes Höchstgewicht und eine bestimmte Flughöhe (30 Meter) ab. Gleichzeitig wurde in den Bedingungen aber eine Haftung für versicherungspflichtige Drachen generell ausgeschlossen, so dass im Schadensfall bei solchen Policen immer mit einer Ablehnung der Schadensübernahme gerechnet werden musste. Diese Haftungsfragen werden zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, verschiedenen Versicherern, dem Luftfahrt-Bundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kontrovers diskutiert. Seit 12. Mai 2012 gelten allerdings in Deutschland Drachen (Kites), die zu Zwecken des Sportes oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, in rechtlicher Hinsicht nicht mehr als Luftfahrzeuge. Der insoweit maßgebliche § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und Nr. 11 LuftVG wurde abgeändert. Damit besteht für solche Drachen in Deutschland seither auch keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr.

Gut, wir sind zwar nicht auf Indoor-Drachen umgestiegen,aber wir begnügten uns zukünftig mit der Schnur, die für das Gerät vorgesehen war. Jedenfalls bin ich froh, dass es mir nicht ähnlich wie dem Ikarus ergangen ist, der auch zu hoch hinaus wollte.

Heut finde ich Kitesurfing reizvoll, viellicht ergibt sich eine Gelegenheit, wo ich das einmal versuchen kann.

Weblinks:
Drachen
Kitesurfen

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