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Ist das Einscannen von Büchern, Zeitschriften, Skripten usw. legal?

Frage ich mich, da es im Zusammenhang mit relativ neuen Technologien immer wieder verschiedenste Rechtsauffassungen gibt. Da wäre zum Beispiel das Streamen von Filmen, die auf diversen Web-Hoster und Sharehoster gespeichert sind, oder das permanente Filmen mit einer am Körper mitgetragenen Kamera, oder eben das Digitalisieren von Druckerzeugnissen (Druckmedien).
Ich habe noch nie ein Buch oder Skriptum weg geworfen, mag es noch so ein Schund sein. Das bringe ich nicht einmal bei alten Kinderbüchern oder wirklich sehr schlechten Romanen über’s Herz. Ich habe Bücher zu UNIX-Systemen aus den 80ern usw., ein Buch über Taijiquan, das von der ersten bis zur letzten Zeile ein totaler Schwachsinn ist, sodass ich das Buch versteckt habe, damit ich mich über den Online-Kauf nicht mehr ärgern muss. Daneben habe ich ganz neue sündteure Bücher zu den Themen Psychologie, Mathematik, Naturwissenschaften, EDV … und alte Skripten aus Medizin, EDV, Betriebswirtschaft, Philosophie und Geschichte … Und dann sind da natürlich Lehrbücher für diverse Sprachen, angefangen von Chinesisch über Russisch für alle romanische Sprachen und ein paar für mich ganz exotische, die ich nie wirklich lernen wollte, aber trotzdem wollte ich auch etwas über Sanskrit, Arabisch, Hebräisch usw. erfahren. Es gibt auch so einige Bücher, die ich einfach bekommen habe. Zum Beispiel wollte unlängst eine alte Frau aus unserem Haus einen ganzen Stapel alter Bücher weg schmeißen. Aber ich habe sie gerettet und jetzt nehmen sie mir nur den Platz weg, denn lesen werde ich so etwas nie im Leben.
Jetzt sollte ich wieder einmal Ordnung schaffen, aber Ausmisten geht bei Büchern nicht, also will ich sie digitalisieren und dann die DVD verrotten lassen. 😉
Nein, natürlich nicht, denn die von den Herstellern versprochene Lebensdauer von CDs, DVDs oder Blu-rays liegt zwischen 80 und 100 Jahren, was mir eigentlich genügt. Meine Nachkommen können sich dann ja Kopien anfertigen, wenn sie die Daten weiterhin haben möchten.
Bei manchen Exemplaren werde ich die Originale entsorgen, also nur das Medium wechseln und bei anderen behalte ich das Original und lege mir sozusagen eine Sicherheitskopie an. Weitergeben und Vervielfältigen werde ich die Bücher nicht, also habe ich keine rechtlichen Bedenken.
Google Books brauche ich in diesem Zusammenhang nicht erwähnen, denn für Google gelten ja sowieso überall „eigene“ Gesetze.

Weblinks:
Aus einem Buch ein E-Book für den privaten Gebrauch erstellen
Scannen von Büchern
US-Gericht: Universitäten dürfen Bücher digitalisieren

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