Meinungsfreiheit

(Last Updated On: 6. April 2014)

Ein kurzer, erster Gedanke zur Meinungsfreiheit.
Ich höre immer, dass Meinungsfreiheit so unglaublich wichtig wäre und glaube das ja auch selbst, aber jetzt frage ich mich endlich: „Was ist eigentlich eine Meinung“ und noch wichtiger: „Was ist eine eigene Meinung“?
Wie meistens, gehe ich einmal auf Wikipedia und finde Meinung.
Hilft mir das weiter? Naja, einzelne Aussagen können auch als persönliche Meinung gewertet werden, also ist meiner Meinung nach, eh alles eine Meinung. Mein Hausverstand meint, dass Kant etwas unsauber und unvernünftig war, als er meinte: „Meinen ist ein mit Bewußtsein sowohl subjektiv als objektiv unzureichendes Fürwahrhalten.“
Gut, so komme ich nicht weiter, aber wenn die Meinungsfreiheit unter besondern Schutz gestellt ist (lese: Die persönliche Meinung ist in Deutschland unter den besonderen Schutz der Meinungsfreiheit gestellt, welche in Art. 5 Abs. 1 GG kodifiziert ist.), dann wird sie dort hoffentlich definiert sein.
Meinungsfreiheit (Wikipedia) bringt mich einen kleinen Schritt weiter:

Dass es bei dem Begriff der „Meinung“ für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert[4]: „In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig.“ Allgemein definiert man den Begriff der Meinung als Moment der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Art. 5 GG erfasst jede denkbare Form der Kundgabe einer Meinung, also nicht nur das Aussprechen, sondern auch eine auf einem Plakat, Transparent oder Ansteck-Button festgehaltene Meinung. Daneben werden auch solche Tätigkeiten geschützt, welche die Meinungsäußerung begleiten und insbesondere auf die Verstärkung ihrer Wirkung abzielen.

Und dann bin ich wieder genau so gescheit wie vorher: durch die Meinungsfreiheit ist alles eine Meinung und alles darf gesagt werden und durch die Einschränkungen und Grenzen der Meinungsfreiheit ist zwar auch alles eine Meinung, aber nichts darf geäußert werden. Nix is fix, wer was wann und wo sagen darf bestimmt vermutlich der jeweilige Richter, falls es einen Kläger gibt.
Also mit Hilfe von Wikipedia kann ich keine eindeutige Definition von „Meinung“ finden und schon gar nicht von „eigener Meinung“.
Nein, das muss ich auf ein anderes mal verschieben, aber ich weiß jetzt wenigstens, dass es mich interessiert.

Ein praktisches Beispiel überlege ich mir noch schnell. Diebstahl ist nicht nur eine „Sünde“, sondern auch verboten. Darf ich nun theoretisch die Meinung äußern, dass Diebstahl erlaubt sein sollte? Wenn ja, weshalb wäre diese Äußerung keine Anstiftung zu einer Straftat? Nein, ich denke, das darf ich nicht meinen. Darf ich meinen, dass jemand dumm sei?

Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):

  • der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
  • die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
  • die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
  • die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,[2]
  • die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater)
  • der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
  • die nichtautorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschützter Informationen (z.B. Art. 5 Abs. 2 S. 1 GG: Schranke der „allgemeinen Gesetze“; das Urheberrechtsgesetz ist ein solches Gesetz, da es nicht meinungsspezifisch wirkt)

Wohl kaum, siehe Punkt 1. Interessant ist auch Punkt 2 und ganz besonders das damit in Verbindung gebrachte „Urheberrecht“, denn über das könnte eine „eigene Meinung“ definiert werden, wenn es eine Definition für Meinung gäbe. Momentan meine ich, dass Meinungsfreiheit doch nicht so wichtig ist, sondern es wichtig wäre, verbindlich zu definieren, was eine Meinung ist, bevor man sich darüber Gedanken macht, ob man sie wann und wo äußern, oder als eigene Meinung ausgeben darf.

Wenn jemand weiß, was eine Meinung ist, ersuche ich um einen Kommentar.

Gedankenfreiheit steht erfreulicher weise noch nicht zur Diskussion und somit darf ich jede Meinung haben, was genau auch immer eine Meinung sein mag, solange ich sie nicht äußere, denke ich mir. Aber wenn ich schreibe, dass ich mir das denke, meine ich es ja auch und hoffe, dass diese Meinung frei ist.

Jedenfalls habe ich mich jetzt soweit selbst verwirrt, dass ich lieber ein anderes mal weiter über Meinungsfreiheit nachdenken möchte.

Weblinks (werden, wie der Artikel selbst, noch ergänzt):
Informationsfreiheit (Wikipedia)

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