Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

(Last Updated On: 10. Oktober 2018)

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.

Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Es folgen die landesspezifischen Hinweise:

Unverändert gültig seit: 02.10.2007

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Zur Begegnung von terroristischen Drohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.

Nach den Anschlägen in London vom 7. Juli 2005 wurde die Alarmstufe in Frankreich auf die zweithöchste Stufe „rot“ angeho­ben. Auf Bahnhöfen und Flughäfen kommt es zu ver­stärkten Gepäck- und Personen­kontrollen. Auch am Eingang von z. B. Museen kann es zu Handtaschenkontrol­len kommen. Bahnreisende sollten darauf ach­ten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbe­wahrung mehr.

Reisen über Land/ Straßenverkehr, Kriminalität

In der Vergangenheit gab es immer wieder Aktivitäten organisierter Banden unter teilweisem Einsatz von Betäubungsgas. Daher wird vor Übernachtungen im Fahrzeug auf Rast­plätzen an französischen Autobahnen – ins­be­sondere in der Nord-Süd-Richtung, Südfrank­reich/Spanien – gewarnt.

Bei Autoreisen durch Südfrankreich wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Auto aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen, um möglichen Überfällen vorzubeugen.

Weitere Hinweise – Reisen nach Korsika

Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht res­pektierten) Waffenruhe der korsischen Sepa­ratisten am 18.07.2003 ist die Zahl der Spreng­stoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf touristische Anlagen und unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch moti­viert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen), kann die Gefährdung von Perso­nen nicht ausgeschlossen werden.

Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.

Einreisebestimmungen

Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Frank­reich einreisen. Als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 hat Frankreich bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.

Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.

Besondere Zollvorschriften

Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß dem neuen § 12 a Absatz 1 Zollverwal­tungsgesetz /ZollVG) mitgeführte Barmittel (Bargeld, Reiseschecks, Zahlungsanweisun­gen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 Euro bzw. bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte bei der Ein­reise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.

Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro oder bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte mündlich auf Aufforderung anzuzeigen.

Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festge­stellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.

Für weitergehende Fragen können sich Reisende an folgende Behörde wenden:

Zollinfocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Tel.:0049 69 4699 7600
Fax: 0049 69 4699 7699
E-Mail: info@zoll-infocenter.de

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es liegen keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen für Frankreich vor.

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorge­schrieben. In Teilen des Landes (Rheinebene, Elsaß) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend April – Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

Für die Mittelmeerküste und Korsika wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.

Rechtzeitig vor Einreise in diese Gebiete sollte mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen möglicher Impfungen Kontakt aufgenommen werden.

Die Chikungunya-Epidemie, die im französischen Übersee-Departement La Réunion 2005/2006 ausbrach, ist weitgehend vorüber. Im Sommer 2006/2007 (November bis April) wurden nur noch wenige Fälle bekannt (die Spitze lag unter 10 Erkrankungen pro Woche). Seit den letzten Monaten wurden keine Fälle mehr registriert.

2005/2006 erkrankte min­destens ein Drittel der gesamten Inselbevölkerung, es gab zudem zahlreiche Krank­heitsim­porte nach Europa, insbesondere nach Frankreich. Möglicherweise begünstigt durch eine inzwischen diagnostizierte Mutation kam es im Gegensatz zu bishe­rigen Erfahrungen auch zu schweren Verläufen und Todesfällen. Inzwischen sind die Erkrankungszahlen ins­beson­dere dank der konsequenten Mückenbekämpfung deutlich zurückgegangen, mit Einzeler­kran­kungen gerade während der Regenzeit ist aber weiterhin zu rechnen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende nach La Réunion sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen und sich über die aktuelle Lage infor­mieren.

Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite  www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik „Urlaub im Ausland“. Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsulta­tion eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufent­halten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmedi­ziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

  • Sicherheitshinweise – Häufige Fragen

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